Arbeitsstättenverordnung – Raumtemperatur & Sonnenschutz am Arbeitsplatz

Sonnenschutz am Arbeitsplatz

Sonnenschutz am Arbeitsplatz

In der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), die im August 2004 (BGBl. I Nr. 44, S. 2179) veröffentlicht wurde, sind Mindestanforderungen für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz von Beschäftigten an Arbeitsstätten festgelegt.

Bezüglich der Raumtemperatur am Arbeitsplatz gibt es an Arbeitgeber eine Empfehlung, die sich aus der Gefährdungsbeurteilung nach §5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG vom 7. August 1996 (BGBl. I S. 1246)) ableitet. Demnach liegt im Schadensfall die Verantwortung beim Arbeitgeber, der seine Belegschaft vor möglichen Gesundheitsbelastungen und Unfallriesiken durch unzuträgliche Wärme schützen muss.

Mit Sonnenschutzfolien können Sie den Hitzeeintrag durch Fensterscheiben, Lichtbänder und Oberlichter wirksam um bis zu 80% reduzieren.

Arbeitsstättenverordnung – zuträgliche Raumtemperaturen & Schutz vor übermäßige Sonneneinstrahlung

Arbeitsstättenverordnung – Raumtemperatur

Arbeitsstättenverordnung – Anforderungen an die Raumtemperatur

Spätestens an heißen Tagen im Sommer kann die Raumtemperatur am Arbeitsplatz eine unzuträgliche Höhe erreichen. Eine sinkende Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter ist dann nur eine Folge von hohen Temperaturen. Gravierender ist die Gefahr von Herz-Kreislaufbelastungen und das erhöhtes Unfallrisiko.

In der Arbeitsstättenregel ASR A3.5 Raumtemperatur vom Juni 2010 wird im Punkt 4.2 Abs.3 die Lufttemperatur mit 26°C festgelegt, die in Arbeits- und Sozialräumen nicht überschritten werden soll. In Punkt 4.4 sieht die ASR A3.5 auch für höhere Raumtemperaturen eine Regelung vor, welche Maßnahmen ergriffen werden sollen, damit die Beschäftigten weiter arbeiten können.

Arbeitsstättenverordnung – Sonnenschutz kein gesetzlicher Zwang

Arbeitsstättenverordnung

Arbeitsstättenverordnung

Aus den Regelungen ergibt sich für Beschäftigte kein direkter Rechtsanspruch auf einen freien Tag oder auf klimatisierte Räume. Nach § 4 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sind Arbeitgeber aber jedoch verpflichtet die Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass eine Gefährdung der Gesundheit vermieden wird.

Die Informationen zur Arbeitsstättenverordnung sind der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin entnommen. Sie können die Informationen genauer nachlesen unter:

Hitzefrei auf der Arbeit

Der Berufsverband der Rechtsjournalisten e.V. hat unter dem Titel „Hitzefrei auf der Arbeit“ einen interessanten Ratgeber veröffentlicht. Der Ratgeber handelt u.a. folgende Themen ab:

  • Hitzefrei- Ab wie viel Grad?
  • Hitzefrei für Schwangere
  • Was kann der Arbeitgeber tun?
  • Uvm.

Der Link zum Ratgeber folgt hier: >Hitzefrei auf der Arbeit<

Sonnenschutzfolien – transparenter Sonnenschutz oder als Spiegelfolie
Schaufensterfolie - Montage

Schaufenster – nachträgliche Montage einer Sonnenschutzfolie

Sonnenstrahlung durch Fensterscheiben führt zum Treibhauseffekt. Dieser kann nicht nur im Hochsommer am Arbeitsplatz zum Problem durch überhöhte Raumtemperaturen führen. Die Temperaturspanne, in der wir ein angenehmes Raumklima empfinden, ist ein schmales Band. Unter 20°C „frieren“ einige schon und bei 25°C wird es für macheinen von uns unerträglich.

Durch die nachträgliche Beschichtung von Fensterscheiben, Dachflächen aus Glas oder dem Kunststoff Polycarbonat (Doppelstegplatten) mit einer gut reflektierenden Sonnenschutzfolie (Spiegelfolie) wird der Hitzeeintrag deutlich reduziert. Abhängig vom Lichttransmissionsgrad der Sonnenschutzfolie wird auch die Blendung durch grelles Sonnenlicht verringert, was zum Beispiel am Bildschirmarbeitsplatz sehr hilfreich ist.

Arbeitsschutz – Wie sieht Ihr Sonnenschutz entsprechend der Arbeitsstättenverordnung aus?

Wenn Sie Fragen zur nachträglichen Montage von Sonnenschutzfolien für Ihren Betrieb haben und ein Angebot für die Beschichtung wünschen, dann würden wir uns über Ihre Anfrage sehr freuen.

Rufen Sie uns bitte unter 05605 700 564 an oder schreiben Sie uns eine Nachricht. Unter > Kontakt < finden Sie ein Formular und die Mail-Adresse. Für ein kostenloses Angebot können Sie auch gleich hier den >PDF- Fragebogen< nutzen.

Wir freuen uns auf Ihre Nachricht – Vielen Dank!

2 Antworten

  1. ULRICH STENZEL sagt:

    Danke. Auch wenn natürlich Werbung für Ihren betrieb eingebettet ist, hat man erste brauchbare Informationen, damit man weiß, wonach man fragen muss :-).

    • Hallo Herr Stenzel,
      vielen Dank für Ihre positive Rückmeldung zum Inhalt dieser Webseite
      Wir sind nicht Wikipedia, bemühen uns in den Artikeln dennoch gute und brauchbare Informationen rund um das Thema Sonnenschutz mit Sonnenschutzfolien zur Verfügung zu stellen. Wichtig ist uns dabei, dass Leser auf der Suche die richtige und passende Lösung für Ihre Fensterscheiben finden. Oft genug werde ich auch am Telefon um Hilfestellung gebeten, wenn was nicht geklappt hat, weil günstige oder auch im Preis teure Sonnenschutzfolien im Baumarkt oder Internet wurden. Aus dem Grund habe ich zum Beispiel bereits vor gut 10 Jahren den Beitrag „Test – optischer Vergleich von Sonnenschutzfolien“ geschrieben, an dem sich auch viele meiner Kollegen orientieren.
      Schöne Grüße, Daniel Döbel

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