Schule – Sonnenschutzfolie, Silberfolie, Spiegelfolie & Splitterschutzfolie für Scheiben in öffentlichen Räumen
Schule – In Schulen und in Kindergärten sind Kinder und Jugendliche auf gute Lichtverhältnisse angewiesen. Aufgrund dieser Anforderung sind Schulgebäude oft mit sehr großen Fensterflächen ausgestattet.
Glasscheiben sind lichtdurchlässige, transparente Abgrenzungen. Sie lassen von außen Sonnenlicht durch Fenster in Klassenräume rein und ermöglichen zudem im Durchgangsberiech von geschlossenen Türen auch eine gute Durchsicht.
Hitzeschutz mit Sonnenschutzfolien und Unfallschutz mit Splitterschutzfolien
Im Bereich der Schule gibt es für Glasfolien mehrere Anwendungsbereiche. Durch große Fensterscheiben kommt zunächst viel Tageslicht in Klassen- und Aufenthaltsräume hinein. Spätestens im Sommer wird durch große Fensterscheiben die Hitze zum Problem, wenn direkte Sonnenstrahlung reinscheint.
Ist aus Kostengründen kein Sonnenschutzglas in die Fenster eingebaut oder keine Außenjalousie als Beschattung vorhanden, dann steigt die Raumtemperatur schnell hoch und sorgt für Leistungsabfall bei Schülern und Lehrern.
Mit Wärme reflektierenden Sonnenschutzfolien, die einen leichtem oder starkem Spiegeleffekt haben, können wir nachträglich den Hitzeeintrag deutlich bis zu 80% reduzieren.
Splitterschutz bei Glasbruch
Im Zusammenhang mit Verglasungen an Fenster und Türen besteht in Schulgebäuden und in Kindergärten zudem ein Unfallrisiko bei Glasbruch. An scharfen Kanten kommt es schnell zu Verletzungen, die es zu verhindern gibt.
Mit nach DIN EN 12600 geprüften, transparenten Splitterschutzfolien können wir diese Gefahr entsprechend der gesetzlichen Forderung entschärfen.
Schule & Kindergarten – Sonnenschutz mit Sonnenschutzfolie / Spiegelfolie
Auf den nachtäglichen Sonnenschutz mit Sonnenschutzfolien sind wir spezialisiert. Sonnenschutzfolien gibt es in unterschiedlichen Varianten. Man unterscheidet zunächst zwischen transparenten Sonnenschutzfolien, die auch in unter Denkmalschutz stehenden Objekten eingesetzt werden können und Spiegelfolien.
Spiegelfolien bieten den Besten Sonnenschutz, weil neben der für uns unsichtbaren Infrarot- und UV-Strahlung auch ein großer Teil der sichtbaren Lichtstrahlung reflektiert wird. Durch die Reflektion, die zum Spiegeleffekt führt, verändert sich tagsüber die Gebäudeeinsicht. Die Wärmereduzierung beträgt bis zu 85 Prozent.
Sonnenschutzfolien in der Schule – Innen- oder Außenmontage?
Eine weitere Unterscheidung von Sonnenschutzfolien ist die Montageseite. Es gibt Sonnenschutzfolien, die von innen oder von außen montiert werden. Vorwiegend erfolgt die Montage einer Sonnenschutzfolie / Spiegelfolie auf der Außenseite der Verglasung. Der Wärmeschutzeffekt ist bei der Außenmontage höher.
Aufgrund der >Low-E< Beschichtung auf der inneren Scheibe ist die Montage von Sonnenschutzfolien auf neuen Isolierverglasungen oft nur von außen möglich. Bei der Innenmontage ist die Lebenserwartung von Sonnenschutzfolien deutlich höher, weil die dünne Glasfolie durch die Scheibe vor der Witterung geschützt ist.
Auf der Suche nach einer passenden Sonnenschutzfolie / Spiegelfolie sind wir gerne Ihr Ansprechpartner. Rufen Sie uns bitte an!
Unfall- und Verletzungsrisiko bei Glasbruch
Besonders die Verglasungen im Durchgangsbereich können bei Bruch eine Ursache für Verletzungen darstellen. Durch Rangeleien, Schubsen oder auch Stolpern ist schnell ein Kind gegen eine Scheibe geprallt. Wenn dabei die Scheibe bricht, dann kann es schnell zu Schnittverletzungen an scharfen Glasbruchkannten kommen.
Mit Splitterschutzfolien kann die Gefahrenquelle für Schüler und Schülerrinnen entschärft werden. Durch die nachträgliche Montage von >Splitterschutzfolien nach DIN 12600< kann das Verletzungsrisiko an Glasflächen in Schulen verringert werden.
Und für den Sonnenschutz am Fenster haben wir mit unseren Sonnenschutzfolien auch eine gute Lösung für Sie: Lesen Sie dazu bitte unter: >Empfehlenswerte Sonnenschutzfolien<
Glasscheiben – Nachrüsten mit Splitterschutzfolie in Schulen & Kindergärten
Bundesweit besuchen rund 16 Millionen Kinder und Jugendliche Kindergärten und Schulen. Damit in den Aufenthaltsbereichen die Gefährdungen möglichst gering bleiben, gibt es für den Unterhalt öffentlicher Einrichtungen gesetzliche Forderungen.
Die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) der Bau – und Arbeitsstätten Verordnung regeln u.a. die Anforderung zur Gewährleistung von Sicherheit an Glasflächen. Träger von Schulen und Kindergärten sind gesetzlich verpflichtet, die Unfallverhütungsvorschriften durch technische Maßnahmen einzuhalten.
Gesetzliche Regelung – Unfallverhütungsvorschrift
Der Einbau von Sicherheitsglas – Einscheibensicherheitsglas (ESG) oder Verbundsicherheitsglas (VSG) – kann im Bereich von Verglasungen eine Möglichkeit sein.
Die zweite Möglichkeit den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden, besteht durch die nachtägliche Montage von Splitterschutzfolien nach DIN EN 12600.
Von der Fachgruppe `Bildungswesen` des Bundesverbandes der Unfallkassen wurde für mehr Sicherheit bei Glasbruch dazu die Information 208-014 erarbeitet. Herausgeber ist die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV). Hier finden Sie den Link zur im Februar 2019 aktualisierten Fassung: >DGUV Information 208-014<
Schule – Splitterschutzfolie für mehr Sicherheit an Glasflächen
In einer Schule können Glasflächen, die nicht aus Einscheiben-Sicherheitsglas (ESG) oder Verbundsicherheitsglas (VSG) gefertigt sind, nachträglich mit einer transparenten Splitterschutzfolie nach DIN EN 12600 nachgerüstet werden. Im Falle des Glasbruchs wird die Scheibe durch die Splitterschutzfolie gesichert. Glassplitter sind an der Folie gebunden, so dass die Verletzungswahrscheinlichkeit sinkt.
Sicherheitsglas ist durch einen Stempel erkennbar. In der Regel können Sie die Prägung in einer der Scheibenecken finden. Fehlt die Kennung, dann ist die Nachrüstung der Verglasung mit Splitterschutzfolie zwingend erforderlich.
Vorsicht bei Drahtglas! Bei Drahtglas handelt es sich nicht um eine Sicherheitsverglasung. Das Verletzungsrisiko an Bruchkanten ist gleichermaßen hoch, wie bei normaler Verglasung.
Splitterschutz nach DIN – gesetzliche Anforderungen
Werkstoffe für Verglasungen und sonstige lichtdurchlässige Flächen gelten nach DIN 58125 `Schulbau – Bautechnische Anforderungen zur Verhütung von Unfällen` als bruchsicher, wenn bei Stoß – und Biegebeanspruchung keine scharfkantigen oder spitzen Teile herausragen oder herausfallen.
Auch für die Ersatzbeschaffung von gebrochenen Scheiben besteht diese Pflicht. Durch Unkenntnis kommt es jedoch in der Praxis oft zu Falschbestellungen. Werden Ersatzscheiben, die kein Sicherheitsglas sind, eingebaut, dann besteht die Möglichkeit diese fachgerecht mit Splitterschutzfolie nach DIN EN 12600 nachzurüsten.
Splitterschutzfolie nach DIN EN 12600 geprüft
Unsere Splitterschutzfolie erfüllt die Anforderungen entsprechend der DIN EN 12600 `Glas im Bauwesen – Pendelschlagversuch`. Durch den Nachweis kann man sicher sein, dass die Gefahr von Verletzungen bei Glasbruch stark minimiert wird.
Fachgerecht Montage von Splitterschutzfolien im Kindergarten & Schule
Durch die nachträgliche Montage von Splitterschutzfolien in Kindergärten und Schulen schützen Sie Kinder und Jugendliche vor Verletzungen.
Darüber hinaus können Sie bei Unfällen auch teure Schadensersatzanforderungen vermeiden.
Bei der fachgerechten Montage sollten alle Berührungsflächen einer Scheibe nachträglich beschichtet werden. Bei Scheiben im Innenbereich sind es dann oft auch beide Seiten der Verglasung.
Angebot & Fragen zur Montage von Sonnenschutzfolien & Splitterschutzfolien
Wenn Sie Fragen zum Einsatz von Fensterfolien im Kindergarten oder einer Schule haben und ein Angebot über die nachträgliche Beschichtung wünschen, dann würden wir uns sehr über Ihre Anfrage freuen.
Rufen Sie uns unter 05605 700 564 an oder schreiben Sie uns eine Nachricht. Unter >Kontakt< finden Sie ein Formular und die Mail-Adresse.
Wir arbeiten bundesweit und freuen uns auf Ihre Nachricht – Vielen Dank!
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